Wissenswertes
Mit dem Start ins Berufsleben verändert sich Vieles. Die Ausbildungsvergütung ermöglicht Euch vielleicht die erste eigene Wohnnung. Man muß sich bei einer selbst bei Krankenkasse versichern und auch wenn die Lohn- und Kirchensteuer automatisch durch Euren Ausbildungsbetrieb abgeführt wird, sollte man sich damit mal vertraut machen.
Unter den unten aufgelisteten Punkten haben wir Euch mal ein paar wichtige Themen zusammengeschrieben. Wir hoffen es hilft und gibt Euch Sicherheit.
Unter den unten aufgelisteten Punkten haben wir Euch mal ein paar wichtige Themen zusammengeschrieben. Wir hoffen es hilft und gibt Euch Sicherheit.
- Ausbildungsvertrag
Der ist richtig wichtig. Das wird klar, wenn du dir durchliest, was laut Berufsbildungsgesetz mindestens (!) in diesem Vertrag stehen muss:
– die inhaltliche und zeitliche Gliederung sowie Art und Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet
werden soll
– Beginn und Dauer der Berufsausbildung
– Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
– Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
– Dauer der Probezeit
– Zahlung und Höhe der Vergütung
– Dauer des Urlaubs
– Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
– Hinweis auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
Durch deine Unterschrift bzw. die deiner Eltern sowie die deines Ausbilders wird der Vertrag gültig. Und bestimmt so in wesentlichen Punkten deine Ausbildung. Also gut durchlesen. Und jemanden fragen, der sich mit so was auskennt, wenn du was nicht verstehst.
- Berufsschule
Neben der Ausbildung im Betrieb wirst du während der Ausbildung auch eine staatliche Berufsschule besuchen. Hier geht es um die Theorie. Die gibt‘s entweder in Blöcken, d. h. mehrere Wochen am Stück nur Berufsschule, oder in Teilzeit, d. h. ein bis zwei Tage in der Woche. Die Zeit in der Berufsschule wird mit deiner Arbeitszeit im Betrieb abgeglichen. Fünf Unterrichtsstunden à 45 Minuten an einem Tag in der Berufsschule gelten als acht Stunden Arbeitszeit im Betrieb. Achte auf die Festlegung in deinem Ausbildungsvertrag.
- Kohle vom Staat
Die Arbeitsagentur hilft dir nicht nur bei der Berufswahl, sondern auch finanziell. Eine "Berufsausbildungsbeihilfe" (BAB) ist möglich, wenn du während der Ausbildung nicht mehr bei deinen Eltern wohnst oder 18 Jahre alt oder verheiratet bist. Bis maximal EUR 425 sind möglich – allerdings nur, wenn es sich um deine erste Ausbildung handelt, die staatlich anerkannt sein muss. Oder du lebst z. B. in einer Region mit hoher Arbeitslosigkeit oder fährst täglich 100 km bzw. 1,5 Fahrstunden (einfache Strecke) zu deinem Ausbildungsplatz, so hast du möglicherweise Anspruch auf Kostenerstattung für einen Umzug oder "Mobilitätsprämien". Allerdings darfst du nicht älter als 25 Jahre sein und musst mindestens drei Monate arbeitslos sein. Informier dich!
Rückwirkend wird kein Geld gezahlt. Je später du den Antrag stellst, um so später gibt es auch Geld. Zeit ist Geld.
Oder hast du z. B. zur Berufsvorbereitung eine schulische Ausbildung begonnen, aber deine Eltern können dich finanziell nicht unterstützen? Und das Geld reicht nicht? Dann kannst du unter bestimmten Voraussetzungen eine Berufsausbildungsförderung (= Bafög) beantragen. Diese musst du, im Gegensatz zum Studenten-Bafög, nicht zurückzahlen. Probieren geht über studieren. Erste Infos bekommst du beim
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Einwohneramt
Abteilung für Ausbildungsförderung
Klosterwall 2
20095 Hamburg
Telefon 040/428 54-19 05
Öffnungszeiten:
Montag von 8.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr
jeden ersten Dienstag im Monat ab 7.00Uhr
- Konto
Dein erstes selbst verdientes Geld hat ein Recht auf ein schönes Zuhause. Da das Ausbildungsentgelt normalerweise nicht mehr bar gezahlt wird, ist es höchste Zeit für ein Konto. Bei fast allen Banken ist das Konto für Azubis kostenlos. Der Vergleich lohnt trotzdem, da einige Banken nach der Ausbildung bei Kontoführungsgebühren, ec- und Kreditkarten artig teuer werden. Informationen findest du unter www.warentest.de. Es lohnt sich. Und denk auch daran, dass du an Geld kommen willst.
- Krankenkasse
Bevor deine Ausbildung beginnt, brauchst du eine Krankenkasse. Bei dieser Entscheidung solltest du über Leistung und Service nachdenken.
An die Krankenversicherung ist seit 1995 die "Pflegeversicherung" gekoppelt. Ihr Ziel ist es zu verhindern, dass pflegebedürftige Menschen jeden Alters zu Sozialhilfeempfängern werden. Der Beitragssatz von 1,7 Prozent des Bruttolohns wird je zur Hälfte von dir und deinem Arbeitgeber gezahlt. Eine Ausnahme ist Sachsen, wo die Arbeitgeber nur 0,35 Prozent (statt 0,85 Prozent) und der Arbeitnehmer 1,35 Prozent bezahlen – dafür aber an Buß- und Bettag einen Feiertag haben. Darum kümmert sich deine Krankenkasse.
- Lohnsteuer
Als Azubi musst du Lohnsteuer zahlen. Monatlich. Wie viel das ist, wirst du auf deiner Lohnabrechung sehen. Diese Summe ist eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer, die am Jahresende vom Finanzamt berechnet wird. Es lohnt sich fast immer, eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben.
Vielleicht hast du zu viel Steuern gezahlt, weil du sehr weit zur Arbeit fahren musst oder teure Arbeitskleidung gekauft hast. Verdienst du weniger als 6195 EUR im Jahr, brauchst du keine Lohnsteuer zu zahlen.
Eine Lohnsteuerkarte brauchst du trotzdem. Deine erste beantragst du beim Einwohnermeldeamt. In den folgenden Jahren wird sie dir dann automatisch zugeschickt. Die Lohnsteuerkarte geht an deinen neuen Chef. Der gibt sie dir am Ende jeden Jahres bzw. am Ende deiner Ausbildung ausgefüllt zurück. Du brauchst sie für die Steuererklärung beim Finanzamt. Das bedeutet Formulare ausfüllen, aber vielleicht auch Geld bekommen.
- Probezeit
Du hast endlich den Ausbildungsvertrag unterschrieben. Jetzt beginnt deine Ausbildung – mit der Probezeit. Diese ist mindestens einen Monat, aber höchstens drei Monate lang. Während dieser Zeit kannst du dir überlegen, ob du die richtige Wahl getroffen hast. Diese Frage stellt sich aber auch dein Chef. Sollte es – aus welchen Gründen auch immer – nicht passen, so kann in der Probezeit ohne Angabe von Gründen und ohne Kündigungsfrist jederzeit von dir oder deinem Chef schriftlich gekündigt werden.
- Spartipps
Bist du als Azubi bei der Handelskammer Hamburg eingetragen, kannst du deren HVV-Service nutzen. Meld dich an und lass dir vor Beginn der Berufsausbildung und jeweils vor einem neuen Ausbildungsjahr die Berechtigungsnachweise zum Erwerb von verbilligten Wertmarken beim Hamburger Verkehrsverbund (HVV) zuschicken.
Hast du während deiner Ausbildung bereits eine eigene Wohnung, dann hast du vielleicht Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS).
Frag beim zuständigen Wohnungsamt nach. Du hast vielleicht die Chance, eine öffentlich subventionierte, sprich günstige Wohnung zu bekommen.Möglicherweise erhältst du auch Wohngeld. Eine Nachfrage bei der
Gemeindeverwaltung könnte sich lohnen.
Hast du Radio und TV in deiner eigenen Wohnung, solltest du dich in jedem Fall von den GEZ-Gebühren befreien lassen. Anträge gibt es ebenfalls bei den Gemeindeverwaltungen. Auch beim Telefon kannst du sparen, wenn du von den GEZ-Gebühren befreit bist. Die Deutsche Telekom bietet eine Reduzierung der Grundgebühr von den üblichen EUR 12,80 auf EUR 4,70 an. Aber dies richtet sich nach einen bestimmten Höhe des Gehalts. Frag nach. Das gilt auch für die Kfz-Versicherung. Einige Versicherungen gewähren Rabatte, wenn du die gleiche Versicherung wählst wie deine Eltern. Es ist dein Geld.
- Urlaub
Wer arbeitet, darf auch Urlaub machen. Bezahlten natürlich. Wie viel, das sollte in deinem Ausbildungsvertrag stehen, ist aber auch genau im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Du hast jährlich Anspruch auf
– mindestens 30 Werktage,
wenn du zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt bist
– mindestens 27 Werktage,
wenn du zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt bist
– mindestens 25 Werktage,
wenn du zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt bist
– mindestens 24 Werktage für erwachsene Auszubildende
Werktage sind alle Tage außer Sonn- und Feiertagen. Eine geschickte Urlaubsplanung kann mehr freie Tage bringen. Allerdings musst du dabei die Berufsschulferien berücksichtigen…
- Verkürzen der Ausbildung
Die Dauer jeder Ausbildung ist in einer Ausbildungsordnung festgelegt. Sie kann unter bestimmten Umständen verkürzt werden. Dafür musst du und auch deine Firma einen Antrag bei der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer stellen. Diese entscheidet, ob du das "Ausbildungsziel" in kürzerer Zeit erreichen kannst. Gute Gründe
für die Kammern sind z. B. die mittlere Reife oder das Abitur. Aber auch ganz oder teilweise abgeschlossene Ausbildungen oder der Besuch einer Berufsfachschule werden berücksichtigt. Maximal kann die Ausbildung
um 12 Monate verkürzt werden.
- Versicherungen
So lange du in der beruflichen Erstausbildung bist, haftet für dich die Haftpflichtversicherung deiner Eltern. Bei Schäden, die du fahrlässig, also nicht mit Absicht, in der Schule und im Ausbildungsbetrieb verursachst, haftet die Versicherung der Schule oder des Ausbilders.
Andere Versicherungen wie Berufsunfähigkeitsversicherung, Hausratsversicherung und Lebensversicherung brauchst du normalerweise noch nicht unbedingt. Dein Versicherungsvertreter ist sicher anderer Meinung.
- Was werde ich verdienen
Neben der Lust und Neigung solltest du auch darüber nachdenken. Im öffentlichen Dienst wirst du z.B. nach dem Bundesangestelltentarif (BAT) oder vergleichbaren Modellen bezahlt. Genaue Infos dazu findest du unter www.bfa.de.
In der freien Wirtschaft gibt es viele Ausnahmen. In den meisten Fällen können dir die Berufsverbände und Gewerkschaften sagen, was du verdienen wirst. Laut Tarif verdient z. B. ein Kraftfahrzeugmechaniker im 1. Lehrjahr 435 Euro, im 2.470 Euro, im 3.510 Euro, im 4.545 Euro, nach der Ausbildung 1.490 – 1.700 Euro und nach fünf Berufsjahren 1.810 – 1980 Euro (Stand: Januar 2001).
Aber es gibt eine Menge Versicherungen, die für Arbeitnehmer, also auch bald für dich, Pflichtversicherungen sind. Das heißt, die entsprechenden Beiträge werden dir automatisch von einem Ausbildungsentgelt abgezogen bzw. von deinem Ausbildungsbetrieb übernommen. Beim Blick auf deine erste Lohnabrechnung wirst du sehen, wie viel das ist. Im Einzelnen sind das:
Arbeitslosenversicherung
Dazu zahlst du die eine, dein Ausbildungsbetrieb die andere Hälfte. Das sind jeweils 6,5 Prozent des Bruttomonatsentgelts. Mit diesem Geld finanziert die Bundesanstalt für Arbeit Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld, Arbeitslosenhilfe, Winterausfallgeld und die Förderung beruflicher Weiterbildung. Hoffen wir, dass du es nie brauchen wirst.
Rentenversicherung
Machst du deine erste Ausbildung, so zahlt dein Ausbildungsbetrieb den Pflichtbeitrag in voller Höhe. Hast du vor der Ausbildung noch nicht gearbeitet, meldet dich dein Ausbildungsbetrieb bei der Landesversicherungsanstalt für Arbeiter oder bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte an. Du erhältst dann eine Sozialversicherungsnummer und einen Sozialversicherungsausweis. Der kann richtig wichtig werden, also nicht vergraben.
Unfallversicherung
Noch eine Versicherung, die der Arbeitgeber zahlt. An die von den Berufsgenossenschaften verwalteten Unfallversicherungen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Gefährdung am Arbeitsplatz und der Höhe des Gehaltes. Bei Arbeits-, Wegunfällen und Berufskrankheiten kümmert sich das Unternehmen um eine entsprechende Meldung. Dabei spielt es keine Rolle, wer Schuld am Unfall hatte. Die gesetzliche Unfallversicherung tritt in jedem Fall ein – mit Heilbehandlungen, berufsfördernden Leistungen, Rehabilitationsmaßnahmen und/oder Geldleistungen an Versicherte und
Hinterbliebene.
Dazu kommen noch die Abzüge von der Lohnsteuer und der Krankenkasse. Grausam, aber wahr.
- Zeugnis
Am Ende der Ausbildung hast du ein Recht auf ein Zeugnis. Dieses muss immer wohlwollend formuliert sein. So will es das Gesetz. In der Folge klingen alle Formulierungen auf den ersten Blick positiv. Lies zwischen den Zeilen. "Frau Knödel zeigte für ihre Arbeit Verständnis und war mit Interesse bei der Sache. Dabei bemühte sie sich immer, allen Anforderungen gerecht zu werden." – Was gut klingt, heißt im Klartext: "Frau Knödel war eine faule, nichts leistende Versagerin." Also besser informieren. Kümmer dich darum. Dein nächster Arbeitgeber wird dich auch danach
beurteilen.
azubibörse verlag | Pinnasberg 47 | 20359 Hamburg

